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Arbeitslosigkeit




Arbeitslosigkeit, was nun?

maennerdepression

Bei bestehender Arbeitslosigkeit ist das zuständige Amt die Agentur für Arbeit. Hier kann man das Arbeitslosengeld I, bzw. Arbeitslosengeld II beantragen.

Wer jedoch nicht arbeitsfähig ist, also keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und ausüben kann, ist nicht arbeitslos im Sinne des SGB III (Sozialgesetzbuch III). Dann steht er nicht für die Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Verfügung und hat daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Suche nach einem neuen Arbeitsplatz

Wer fähig ist, weiter zu arbeiten, kann sich mit und ohne Unterstützung des Arbeitsamtes auf Stellensuche begeben.

Sind Symptome einer Behinderung sichtbar, ist es leider häufig so, dass die Suche nach einem Arbeitsplatz erschwert ist. Zum einen stößt man häufig auf Vorurteile seitens der Arbeitgeber, die dazu führen können, dass man trotz guter Qualifikationen nicht eingestellt wird. Zum anderen benötigt man eventuell einen behindertengerechten Arbeitsplatz, was einen potenziellen Arbeitgeber aufgrund der entstehenden Kosten verunsichern kann. Außerdem werden einige Arbeitgeber durch den erweiterten Kündigungsschutz (siehe Kündigungsschutz) abgeschreckt.

Informationen einholen

Um sich mit Informationen über Berufe, Ausbildungsmöglichkeiten oder Umschulungsmöglichkeiten zu versorgen, bietet sich auch der Gang ins Berufsinformationszentrum (BIZ) an. Dort findet der Arbeitssuchende Hefte, Bücher und andere Materialien zu vielen verschiedenen Berufswegen.
Bei der Suche nach einem neuen Beruf nach einer Reha-Maßnahme zum Beispiel gibt das Heft 4 "Berufliche Rehabilitation" aus der Reihe IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT wertvolle Auskünfte. Darin finden Sie viele Beispiele dafür, wie es andere geschafft haben und welche Wege und Möglichkeiten es auch für Sie gibt, einen beruflichen Neuanfang zu meistern.

Zusätzlich stehen Arbeitsämter, Integrationsämter und viele Behindertenvereine mit Rat und Tat zur Seite. Ist bedingt durch die Krankheit/ Behinderung keine Arbeitsaufnahme mehr möglich, so muss ein Antrag auf Rente gestellt werden (siehe Thema Renten).



BSMO Redaktion




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