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Hilfe Berufsstart




Hilfestellungen auf dem Weg (zurück) ins Berufsleben

Um behinderten Menschen mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu verschaffen, wurden staatliche Programme ins Leben gerufen. Sie sollen die Beschäftigung Betroffener fördern. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Agentur für Arbeit. Es hilft bei der Stellensuche durch Beratung und Vermittlung und bietet verschiedene Schulungsmaßnahmen wie Umschulungen oder Weiterbildungen an. Zu den weiteren Leistungen gehören Mobilitätshilfen und Überbrückungsgeld.

Auf den Agenturen für Arbeit kümmern sich speziell qualifizierte Beratungskräfte – so genannte Reha-Teams - darum, behinderten Menschen die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie beraten Erwachsene und Jugendliche und legen mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen fest. Die Berater können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den Ärztlichen Dienst, Psychologischen Dienst und Technischen Beratungsdienst. Gegebenenfalls können, mit Einverständnis des Betroffenen, auch bereits erstellte Gutachten anderer Stellen herangezogen werden.

Die Bildungsmaßnahmen werden in Betrieben, überbetrieblichen Bildungseinrichtungen oder in besonderen Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt.
Nehmen Sie an einer Bildungsmaßnahme teil, erhalten Sie Leistungen zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes und die Kosten, die durch die Maßnahme selbst anfallen. Als Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt die Bundesanstalt für Arbeit Überbrückungsgeld und Ausbildungsgeld. Weiterhin werden unter anderem übernommen: Beitrage und Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung, zur Unfallversicherung, zur Rentenversicherung sowie zur Pflegeversicherung. Auch möglicherweise anfallende Reisekosten werden im Allgemeinen erstattet.

Insbesondere macht sich die Bundesagentur für Arbeit für die berufliche Integration Schwerbehinderter stark. Unter anderem wird hier versucht, diese Menschen verstärkt bei öffentlichen Arbeitgebern unterzubringen. Ein weiterer Schwerpunkt ist, Betroffene durch Lehrgänge und Kurse zu qualifizieren. Und: die frisch vermittelten Arbeitnehmer werden durch eine so genannte Berufsbegleitung unterstützt. Sie beinhaltet die Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgeber ‚im Umgang’ mit Schwerbehinderten. Bei möglicherweise auftretenden Konflikten wird mit Lösungsvorschlägen u.ä. beratend eingegriffen.
Des weiteren gibt es so genannte Integrationsfirmen, –betriebe, –abteilungen, in denen Schwerbehinderte beschäftigt und/oder qualifiziert werden.
Einen speziellen Service bietet der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit: Hier besprechen die Mitarbeiter mit Ihnen z.B. bereits erstellte Gutachten oder andere ärztliche Unterlagen. Anstehende Rehabilitationsmaßnahmen werden erörtert und auch die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung begleitet.

Informationspflicht?

Betroffene sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber von sich aus über Behinderungen oder bestehende Erkrankungen zu informieren. Es sei denn, durch die bestehende Symptomatik kann bei der angestrebten Tätigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko für den Arbeitnehmer selbst oder andere resultieren.



BSMO Redaktion




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