Ausgleichsabgabe
Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Je nach Größe des Betriebes sind Arbeitgeber verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dieses Geld wird vom Integrationsamt eingefordert und bestimmten Verwendungszwecken zugeführt. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden zum Beispiel Aufklärungsmaßnahmen oder Informationsschriften gefördert.
Ob das Integrationsamt für die finanziellen Leistungen zuständig ist oder ein anderer Rehabilitationsträger, regelt die so genannte Zuständigkeitserklärung. Das bedeutet der Träger, bei dem die Leistung zuerst beantragt wurde, prüft die Zuständigkeit und leitet ggf. den Antrag an den entsprechenden Träger weiter.
BSMO Redaktion






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