Besonderer Kündigungsschutz
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beinhaltet unter anderem, dass Arbeitgeber zur Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter nicht nur die Zustimmung des Betriebsrates, sondern auch die des Integrationsamtes benötigen. (Details im Thema Kündigung und Kündigungsschutz)
BSMO Redaktion






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