Integrationsamt
Integrationsamt
Alles rund um die Arbeit das ist der Bereich, in dem das Integrationsamt tätig wird. Hilfen, die das tägliche Leben neben der Arbeit betreffen, fallen nicht in die Zuständigkeit dieser Behörde. Das oberste Ziel des Integrationsamtes ist die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Arbeitswelt. Dabei helfen die Mitarbeiter den Betroffenen nicht nur dabei, eine Arbeit zu finden, sondern kümmern sich auch um den möglichst langfristigen Erhalt des Arbeitsplatzes. Im Falle einer Kündigung muss das Integrationsamt als zuständige Regulierungsbehörde informiert werden. Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist die Kündigung unwirksam.
Um seinen Zielen gerecht zu werden, übernimmt das Integrationsamt folgende Aufgaben:
- Schulungen des betrieblichen Integrationsteams
- Kündigungsschutz
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
BSMO Redaktion





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