Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Sobald der Antrag auf Pflegeleistungen bei der entsprechenden Krankenkasse gestellt wurde, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK), mit der Überprüfung beauftragt. Ein Arzt oder Pflegegutachter übernimmt die Einstufung in die unterschiedlichen Kategorien.
Dieses Pflegegutachten ist von enormer Wichtigkeit, da es die Höhe und den Umfang der Hilfsleistungen regelt. Die Mitarbeiter des MdK holen zunächst Auskünfte von Ärzten, Pflegepersonen oder -einrichtungen ein. Die Auskünfte werden entweder von Ärzten des MdK oder externen Gutachtern bewertet.
Als nächstes folgt der häusliche Besuch des MdK beim Betroffenen. Vor Ort machen sich die Mitarbeiter dieses Dienstes dann ein Bild von dem Gesundheitszustand des Patienten den daraus resultierenden Bedürfnissen und legen danach entpsrechend die Pflegestufe fest. Anschließend teilt die Pflegekasse dem Versicherten schriftlich mit, ob seinem Antrag statt gegeben wurde und welcher Pflegestufe er zugeteilt wurde.
Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrags oder die Einstufung muss innerhalb von vier Wochen einlegt werden. Um den Widerspruch zu begründen, sollte man das Pflegegutachten des MdK zur Einsichtnahme bei der Pflegekasse anfordern. Die Kasse ist verpflichtet dieser Forderung nachzukommen.
Wird diese Frist verpasst, kann jederzeit ein Neuantrag bzw. ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
BSMO Redaktion






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