Pflegeversicherung
Wo beantrage ich Pflegeversicherung und wer ist versichert?
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bei der Krankenkasse (gesetzlich und privat) beantragt.
Alle Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch in der Pflegekasse ihrer Krankenkasse versichert, auch wenn sie nie einen Antrag auf Pflegeversicherung gestellt haben. Ist jemand freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, so kann er zwischen sozialer oder privater Pflegeversicherung wählen. Wer privat krankenversichert ist, schließt eine private Pflegeversicherung ab.
Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe sind in der Regel über die zuständige Behörde nicht nur kranken-, sondern auch pflegeversichert.
Übrigens: Für Personen, die nicht erwerbsmäßig (z. B. ein Angehöriger) einen Pflegebedürftigen regelmäßig mindestens 14 Std./Woche pflegen, werden je nach Pflegeaufwand und Pflegestufe von der Krankenkasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Außerdem sind sie beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person nicht mehr als 30 Std./Woche in einem anderen Job arbeitet.
BSMO Redaktion






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