Feststellung
Wie wird die Behinderung festgestellt?
Der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts nimmt die von Ihnen eingesandten Befunde als Grundlage, um den Grad der Behinderung festzulegen.
Fehlen Unterlagen, so setzt er sich mit Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Stellen, die Ihren Fall kennen, in Verbindung und fordert ergänzende Dokumente und Gutachten an. Reichen die eingegangenen Unterlagen dann immer noch nicht aus, wird der Gutachter eine neuerliche Untersuchung durch einen Facharzt oder Amtsarzt anordnen.
BSMO Redaktion






Sponsored by Biogen Idec GmbH © 2012 Erstellt und bearbeitet von bsmo GmbH.