Widerspruch
Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt?
Wird der Antrag abgelehnt oder wurde der Grad der Behinderung Ihrer Meinung nach zu niedrig eingeschätzt und Sie bemängeln die Merkzeichenvergabe, dann können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen.
Ein formloses Schreiben beim Versorgungsamt genügt für den Widerspruch. Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und entscheidet, ob Sie recht bekommen oder nicht. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie klagen. Dann reicht ein von Ihnen beauftragter Anwalt eine Klage beim Sozialgericht ein. Wer sich die Anwalts- oder Verfahrenskosten nicht leisten kann, ist berechtigt Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
BSMO Redaktion






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