Behindertengerechter Arbeitsplatz
Behindertengerechter Arbeitsplatz
Arbeitgeber sind, wenn sie mindestens 20 Personen beschäftigen, gesetzlich verpflichtet, Behinderte und Schwerbehinderte einzustellen. Die Anzahl der Schwerbehinderten hängt wiederum davon ab, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Und bei Neueinstellungen muss er prüfen, ob der freie Arbeitsplatz durch einen behinderten Menschen besetzt werden kann.
Sollte eine Behinderung während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entstehen und dazu führen, dass die aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann, dann muss ein Arbeitsplatz gefunden werden, an dem der Beschäftigte sich entsprechend seiner Fähigkeiten einbringen kann. Der Arbeitsplatz ist so zu gestalten, dass die geforderte Leistung so gut wie möglich erzielt werden kann (z. B. Barrierefreiheit nach DIN 18024). Der Schwerbehinderte ist so zu beschäftigen, dass Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwertet und weiterentwickelt werden können. Zum Beispiel durch einen behindertengerechten Arbeitsplatz denn damit werden Belastungen abgebaut und weitere gesundheitliche Schäden vermieden.
Arbeitgeber werden mit diesen Problemen nicht alleine gelassen. Unterstützend stehen ihm die beratenden Ingenieure des Integrationsamtes zur Verfügung. Sie helfen auch bei der Ermittlung des geeigneten Arbeitsplatzes und zwar mit der Profilmethode.
Die Profilmethode
Bei dieser Methode werden folgende Merkmale abgeklärt.
Die IMBA Merkmalgruppen (=Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt):
- Körperhaltung (mit den Bereichen Stehen, Sitzen)
- Körperfortbewegung (mit den Bereichen Gehen, Kriechen)
- Körperteilbewegung (mit den Bereichen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen)
- Information (mit den Bereichen Sehen, Hören, Sprechen)
- Komplexe Merkmale (mit den Bereichen Heben, Tragen)
- Umgebungseinflüsse (mit den Bereichen Klima, Schall)
- Arbeitssicherheit (mit den Bereichen Unfallgefährdung, Tragen von Arbeitsschutzmitteln)
- Arbeitsorganisation (mit den Bereichen Arbeitszeit, Akkord/ Prämienlohn)
- Schlüsselqualifikationen (mit den Bereichen Antrieb, Sorgfalt)
Das MELBA-Verfahren
Zusätzlich wird das MELBA-Verfahren (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) angewandt, wenn psychische Belastbarkeit und ähnliche Anforderungen am jeweiligen Arbeitsplatz wichtig sind.
Wie geht es weiter?
Wenn die Profile erstellt sind, wird klar, ob Arbeitsplatz und Mitarbeiter zusammenpassen. Teilzeitarbeit, Heimarbeit und Telearbeit sind für schwerbehinderte Menschen oft eine sinnvolle Lösung. Danach werden die Möglichkeiten der Anpassung des Arbeitsplatzes geprüft.
Bei der Vergabe von Parkplätzen haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Vorteile, wenn auf ihrem Ausweis die Merkzeichen "G" und "aG" angegeben sind. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" erhalten sogar einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrer Arbeitsstelle.
In größeren Firmen mit mehreren schwerbehinderten Beschäftigten gibt es auch eine Schwerbehinderten-Vertretung und einen Beauftragten des Arbeitgebers sie sind die Ansprechpartner für den Arbeitnehmer.
Weitere Ansprechpartner sind das Integrationsamt, der Dienstvorgesetzte, der Beauftragte des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat.
BSMO Redaktion





Sponsored by Biogen Idec GmbH © 2010 Erstellt und bearbeitet von bsmo GmbH.