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Auto fahren




Fahrtüchtigkeit bei MS

Blick aus der Frontscheibe auf eine Autobahn

Die Diagnose Multiple Sklerose allein bedeutet nicht automatisch, künftig auf das Autofahren verzichten zu müssen. Ist der Patient in jeder Hinsicht fit, darf er auch selbst das Fahrzeug führen. Bei leichteren Behinderungen können technische Umrüstungen die Verkehrssicherheit gewährleisten.

Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie beim Auftreten von Doppelbildern oder dem Vorkommen von Koordinationsstörungen der Arme und Beine ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Um sich und seine Mitmenschen nicht zu gefährden, sollte man das Autofahren in diesen Fällen dringend unterlassen. Treten solche Behinderungen nur passager während eines Schubes auf, spricht nichts dagegen, nur zu pausieren und nach vollständigem Abklingen das Autofahren wieder aufzunehmen. Wer sich dennoch hinter das Steuer setzt, läuft bei einem Unfall Gefahr, einen Anteil der Schuld zugeteilt zu bekommen, selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Auch können dann Probleme bei der Schadenshaftung durch die Versicherung auftreten.

In Zweifelsfällen ist es ratsam, zunächst den Neurologen oder Hausarzt zu konsultieren. Eine frühzeitige, eigentlich als gewissenhaft anzuerkennende Beratung beim Gesundheitsamt oder einer Verkehrsbehörde könnte den negativen Effekt eines voreiligen Führerscheinentzuges und einer anschließend mühseligen Prozedur zur Wiedererlangung mit sich bringen.

Einige Institutionen, z.B. Rehabilitationskliniken, bieten eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit an: mittels theoretischer, meist neuropsychologischer, und praktischer durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführte Tests. Werden Defizite festgestellt, wird man raten, nochmal einige Fahrstunden zu absolvieren oder spezielle Hilfsmittel in das Fahrzeug zu integrieren. Sie brauchen sich nicht zu sorgen – auch hier gilt die Schweigepflicht, d.h. es werden bei negativem Ergebnis keine Hinweise an entsprechende Behörden gegeben.

Medizinische Aspekte - körperliche und geistige Einschränkungen

Technische Umbauten am Wagen erlauben heutzutage, viele der ggf. mit Lähmungen oder Bewegungseinschränkungen verbundenen Folgen von Nervenerkrankungen auszugleichen. Die rein körperliche Behinderung steht dem weiteren Gebrauch des Autos also nicht zwangsläufig im Wege.Schwieriger ist die Situation, wenn, wie es bei MS häufig vorkommt, auch geistige Fähigkeiten von der Erkrankung betroffen sind. Diese lassen sich nicht ohne weiteres durch Hilfsmittel ersetzen, und ihre Behandlung ist oft langwierig und nicht immer bis zur vollen Wiederherstellung möglich. Besonders tückisch ist jedoch, dass geistige Einschränkungen von den Betroffenen selbst in vielen Fällen erst spät und manchmal überhaupt nicht bemerkt werden. Störungen der Reaktionsgeschwindigkeit, des Auffassungsvermögens und MS-spezifische Einschränkungen der Sehfähigkeit, so Dr. Thomas Vaterrodt von der SHG Fachklinik Sonnenberg in Saarbrücken, würden von MS-Kranken im Straßenverkehr meistens nicht als störend wahrgenommen. Das zeigte sich auch in Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeit von Patienten mit schubförmiger MS, die von der Neurologin Sylvia Kotterba am Bochumer Universitätskrankenhaus Bergmannsheil durchgeführt wurden. Obwohl sich alle von MS betroffenen Studienteilnehmer selbst für fahrtüchtig hielten, verursachten sie bei Tests in einem Fahrsimulator im Durchschnitt vier Mal so viele Unfälle wie gesunde Fahrer aus einer Kontrollgruppe und begingen drei Mal so viele Konzentrationsfehler. Darüber hinaus ergab die Studie, dass die körperliche Einschränkung der Teilnehmer keinen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit hatte. Dem gegenüber zeigte sich ein signifikanter Zusammenhang mit Ergebnissen in Tests, die die geistige Leistungsfähigkeit erfassten. Der Umstand, dass Unfälle gehäuft bei der Simulation monotoner Autofahrten unter guten Wetterbedingungen auftraten, verweist auf die Bedeutung der Konzentrationsfähigkeit für die Testresultate.

Wie wird die Fahrtauglichkeit festgestellt?

Wenn also Verantwortungsbewusstsein erwartet wird, die Selbsteinschätzung aber täuschen kann, was können die Betroffenen dann tun, um auszuschließen, dass sie sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährden oder bei einem Unfall ihren Versicherungsschutz verlieren? In dieser schwierigen Situation bieten staatliche Beratungsstellen, die neurologisch-verkehrsmedizinische Begutachtung und gegebenenfalls ein Fahrtest den Betroffenen Orientierung und ein beträchtliches Maß an Rechtssicherheit. Es gibt jedoch gute Gründe, sich nicht zuerst an staatliche Stellen zu wenden, sondern zunächst einen neutralen Gutachter aufzusuchen. Denn für diese besteht ,unabhängig vom Ergebnis ihrer Begutachtung,keine Meldepflicht gegenüber den Behörden. Ist die Fahrtüchtigkeit eines Patienten zum Zeitpunkt der Begutachtung durch einen Verkehrsmediziner eingeschränkt, kann er in diesem Fall allen gesetzlichen Auflagen genügen, in dem er sein Auto einfach stehen lässt, bis sich sein Zustand hinreichend gebessert hat. Im Gegensatz dazu, wäre eine entsprechende Beurteilung durch eine staatliche Stelle mit dem Verlust der Fahrerlaubnis verbunden. Sie müsste zu einem späteren Zeitpunkt mühsam neu erworben werden.Dennoch sind auch die Gutachten neutraler Stellen rechtlich verbindlich. Das bedeutet, sie schützen den Betroffenen in gewissem Umfang vor rechtlichen Konsequenzen, wenn er der Empfehlung Folge geleistet hat. Umgekehrt rät Dr. Vaterrodt allerdings auch dringend davon ab, gegen die Empfehlungen eines solchen ärztlichen Gutachtens zu handeln. Selbst wenn es der Schweigepflicht unterliege, würden Versicherer gerade bei höheren Schadenssummen dazu neigen, eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit anzustoßen. Patienten sollten den Empfehlungen deshalb schon aus Eigeninteresse folgen. Die Begutachtung kann von allen Ärzten mit der Zusatzbezeichnung (Verkehrsmedizin) vorgenommen werden. Für MS-Patienten empfiehlt es sich, speziell einen Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation aufzusuchen. Nach Aussage von Dr. Vaterrodt seien entsprechend ausgebildete Ärzte jedoch noch selten.Das Gutachten wird auf Grundlage neuropsychologischer Untersuchungen erstellt, so Dr. Vaterrodt. Dazu gehören Überprüfungen der Reaktionszeiten, Aufmerksamkeitsmessungen und Untersuchungen der Sehleistung sowie weiterer Fähigkeiten, die im Verkehrsalltag benötigt werden. Auch eine wirklichkeitsnahe Fahrt in einem Computer-gesteuerten Fahrsimulator kann Teil des Gutachtens sein. Nach Untersuchungen von Sylvia Kotterba besitzt eine solche Simulatorfahrt sogar die höchste Aussagekraft bezüglich der Verkehrstüchtigkeit eines Patienten. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse spricht der Arzt seine Empfehlung aus. Diese kann in der Bescheinigung oder Nicht-Bescheinigung der Fahrtauglichkeit bestehen. Auch eine bedingte, an Auflagen gebundene Fahrtauglichkeit kann attestiert werden. Diese könnten etwa darin bestehen, dass nur vertraute Strecken benutzt werden dürfen oder ausschließlich bei Tageslicht oder bei geeigneten Witterungsverhältnissen gefahren werden darf. Auch eine Begleitperson kann vorgeschrieben sein.

Was kostet es?

Autofahren wird vom Gesetzgeber als Teil der privaten Lebensgestaltung angesehen. Daraus folgt, dass die Kassen die Kosten der verkehrsmedizinischen Begutachtung nicht übernehmen. Diese können sich nach Angaben von Dr. Vaterrodt, an dessen Klinik in Saarbrücken neurologisch-verkehrsmedizinische Gutachten ambulant erstellt werden können, auf bis zu 400 Euro belaufen.Sei eine Basisuntersuchung erfolgt, wisse man, wo kritische Bereiche bestünden, auf die sich nachfolgende Teiluntersuchungen dann konzentrieren könnten, so Vaterrodt. Diese seien auch nicht nach jedem Schub erforderlich, sondern nur, wenn vom Patienten eine klinische Verschlechterung wahrgenommen werde.

Verbesserung der Fahrtauglichkeit

Patienten mit schubförmig verlaufender MS weisen auch bei geringer Behinderung durch die Krankheit Einschränkungen der Fahrsimulatorleistungen auf. Nach 24monatiger Gabe von Interferon beta-1a i.m. konnten in einer Studie von Dr. Kotterba und anderen allerdings deutliche Verbesserungen der Fahrtüchtigkeit erzielt werden. Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit lassen sich trainieren und durch Steigerung der körperlichen Fitness verbessern, so Dr. Vaterrodt. Des Weiteren kann gezieltes Üben im Fahrsimulator oder, in Begleitung von Fahrlehrer und Verkehrsmediziner, auf geeigneten Teststrecken die Fahrtüchtigkeit erhöhen. Dies bietet beispielsweise die SHG Fachklinik Sonnenberg in Saarbrücken an.Der Aufwand, den MS-Patienten für die Fahrt mit dem eigenen Auto leisten müssen, ist relativ hoch. Er dient jedoch ihrer eigenen Sicherheit und der aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Adressen und weitere Informationen:

Beratung und neurologisch-verkehrsmedizinische Untersuchung bieten u.a.:

SHG Fachklinik Sonnenberg
Sonnenbergstraße
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/889-2410
Fax: 0681/889-2458
Internet: http://www.shg-kliniken.de

Multiple Sklerose Ambulanz
Neurologische Universitätsklinik
BG-Kliniken Bergmannsheil
Buerkle-de-la-Camp Platz
144789 Bochum
Tel.: (0234) 302 6812
Internet: http://www.bergmannsheil.de/581.0.html


Informationsbroschüren:


Die SHG Fachklinik Sonnenberg (Adresse s.o.) bietet drei Broschüren für Patienten an:

  • Fahreignung nach neurologischen Erkrankungen

  • Fahreignung nach Hirnschädigungen

  • Rehabilitationsprogramm Fahreignung


Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Postfach 10 01 50
D-51401 Bergisch Gladbach
Telefon (0 22 04) 43 327
Telefax (0 22 04) 43 694
E-mail: info@bast.de

Quellen:

Nach Informationen von:




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