Krankengeld
Krankengeld
Wird man durch eine Krankheit arbeitsunfähig, bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt im Allgemeinen sechs Wochen lang. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Diese Leistung nennt sich Krankengeld und beträgt 80 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Grundsätzlich gibt es bei der Gewährung von Krankengeld keine zeitliche Begrenzung. Ist jedoch eine einzige Erkrankung der Grund für die Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankengeld nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Dieser umfasst maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Um den Lebensunterhalt für die Zeit danach zu sichern, muss nach Ablauf des Krankengeldanspruches ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden. Nach diesen 78 Wochen kann man auch Rente beantragen. Allerdings sollte der Rentenantrag vor Ablauf des Krankengeldanspruches gestellt werden.
BSMO Redaktion






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