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Was vergütet die Krankenkasse?




Was vergütet die Krankenkasse?

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Grundsätzlich gilt: Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bestimmte Kosten zu übernehmen. Dies ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (SGB V). So hat jeder Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit bestimmten Sachleistungen wie Arztbesuche, Kassenrezepte, Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen. In der Regel muss der Versicherte – wie auch bei den Medikamenten – für einen bestimmten Anteil selbst aufkommen (Eigenanteil). Sie übernehmen die Bezahlung für bestimmte Hilfsmittel wie Rollstühle. Achtung! Je nach Anforderung der bestehenden Krankheit, lohnt es sich, genaue Informationen einzuholen: So haben beispielsweise behinderte Menschen mit einem Elektro-Rollstuhl Anspruch auf einen pauschalen Zuschuss zu den Stromkosten.

Durch mehrere Gesundheitsreformen wurde der Leistungsumfang in bestimmten Bereichen erheblich verringert und nur noch Maßnahmen, die als medizinisch „notwendig" erachtet werden, werden auch übernommen. Auch die freiwilligen Leistungen der einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich voneinander, so zum Beispiel die Übernahme der Kosten von Zusatzleistungen wie Homöopathie und Akupunktur. Trägt die Krankenkasse die gewünschte Sonderleistung, dann muss in der Regel ein Eigenanteil von 15 Prozent geleistet werden. Im Hinblick auf die Heilmittel und Reha-Maßnahmen gibt es jedoch klare Richtlinien, die bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend übereinstimmen.

Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen ist im Allgemeinen höher. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können für verschiedene Bereiche private Zusatzversicherungen abschließen, zum Beispiel für Zahnbehandlungen oder Brillen.



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