Reha-Träger
Träger der Reha-Maßnahmen
Die medizinischen Maßnahmen werden bezahlt durch
- die gesetzliche Krankenversicherung,
- die gesetzliche Rentenversicherung,
- die gesetzliche Unfallversicherung,
- die Bundesanstalt für Arbeit (BfA),
- die landwirtschaftliche Altershilfe
- die Versorgungsämter,
- die Sozialämter und
- die Jugendhilfe
- Beamtenversorgung für Beamte (Beihilfestelle, Anträge über Amtsarzt),
- Bahn
- Post
- Ärzteversorgung,
- ggf. private Krankenversicherungen
Den größten Anteil der medizinischen Rehabilitation trägt die Rentenversicherung. Denn laut Gesetz hat die Rehabilitation Vorrang vor der Rente. Durch Reha-Leistungen sollen Frühberentungen vermieden werden.
Die Rentenversicherung war durch Entwicklung moderner Reha-Konzepte und den Aufbau einer Reha-Forschung maßgeblich an der Weiterentwicklung der Rehabilitation beteiligt.
Die beruflichen Rehabilitation wird getragen durch die:
- Arbeitsverwaltung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Die berufliche Rehabilitation (jetzt: Teilhabe am Arbeitsleben) bietet eine breite Palette von Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur beruflichen Integration.
Die Umbenennung wurde im Zuge der Erweiterung des Leistungspakets der Rentenversicherer vollzogen. Hinzu kommen z. B. das Eingliederungsgeld (zur Erlangung eines Arbeitsplatzes) oder das Überbrückungsgeld.
Haben Sie dazu noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an!
Das MS-Service-Center Team erreichen Sie unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 30 77 30, montags bis freitags zwischen 08.00 und 20.00
BSMO Redaktion






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